Die AGB der Rummel Software GmbH.
1. Geltungsbereich
- (1) Für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Rummel Software GmbH gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit der individuelle Vertrag keine entsprechenden Regelungen enthält und soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- (2) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Ist dies nicht der Fall, bedarf es keines weiteren Widerspruchs, um sie auszuschließen.
- (3) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe einen schriftlichen Widerspruch absendet.
- (4) Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, werden alle anderen Regelungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
2. Vertragsabschluss
- (1) Angebote der Rummel Software GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und anderen Schriftstücken zunächst unverbindlich, außer es wurde ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen.
- (2) Enthält das Angebot Kalkulations- oder Druckfehler, behält sich die Rummel Software GmbH die Berichtigung vor.
- (3) Eine vom Kunden abgegebene Bestellung bleibt bis einen Monat nach ihrem Eingang bindend. Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht ist davon unberührt.
- (4) Ein Vertrag kommt erst durch die gegenseitige Unterzeichnung der Vertragsurkunde oder mit Beginn der Leistung durch die Rummel Software GmbH zustande.
- (5) Sofern sich die Rummel Software GmbH zur Durchführung des Vertrages der Leistung von Dritten bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, außer es ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- (1) Alle veröffentlichten Preise verstehen sich ohne die jeweils gültigen gesetzlichen Steuern.
- (2) Zahlungen sind wie vereinbart und ohne jeden Abzug zu leisten. Sofern nichts vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Leistungserbringung fällig.
- (3) Bei Postversand werden pauschale Verpackungs- und Portokosten in Höhe von 10 Euro separat berechnet.
- (4) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners kann die Rummel Software GmbH die gesetzlichen Verzugszinsen geltend machen, es sei denn, sie weist einen höheren Verzugsschaden nach. Zudem kann sie für Mahnungen pauschalierte Kosten in Höhe von jeweils 10 Euro erheben. Außerdem werden alle bereits entstandenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
- (5) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Vertragspartner nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche von der Rummel Software GmbH anerkannt sind, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4. Lieferung und Mitwirkungspflichten
- (1) Der Umfang der Liefer-/ Leistungspflicht der Rummel Software GmbH bestimmt sich nach dem Vertrag.
- (2) Änderungen, die auf einer Verbesserung der Technik beruhen, Form- oder Farbänderungen bleiben vorbehalten, soweit es sich um unwesentliche Änderungen handelt und diese für den Vertragspartner zumutbar sind.
- (3) Die Rummel Software GmbH bemüht sich unter allen Umständen, schriftlich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen pünktlich einzuhalten. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein und auf von der Rummel Software GmbH oder ihren Zulieferern nicht beherrschbaren Umständen beruhen, so verlängert sich die Frist angemessen. Falls die behindernden Umstände sechs Wochen nach Ablauf der Frist immer noch andauern, kann jede Seite durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen der unverschuldeten Überschreitung einer Frist sind ausgeschlossen.
- (4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung der Rummel Software GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Vertragspartners voraus, soweit eine solche erforderlich ist.
- (5) Soweit Teillieferungen für den Vertragspartner zumutbar sind, können diese bei Bedarf erfolgen und in Rechnung gestellt werden.
- (6) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse begründete Bedenken bestehen, ist die Rummel Software GmbH berechtigt die Lieferung so lange zu verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist. Nach fruchtlosem Ablauf einer von der Rummel Software GmbH gesetzten, angemessenen Zahlungsfrist kann diese vom Vertrag zurücktreten.
5. Gefahrübergang
- Wird der Kaufgegenstand versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist oder sie für die Versendung den Geschäftssitz verlassen hat. Beanstandungen wegen eingetretener Transportschäden hat der Vertragspartner unmittelbar bei dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.
6. Abnahme
- Ist eine Leistung der Rummel Software GmbH abzunehmen, gilt die Abnahme spätestens dann als erfolgt, wenn der Vertragspartner die Leistung seit zwei Wochen in Gebrauch hat, außer der Vertragspartner widerspricht vorher der Abnahme oder er verlangt einen gemeinsamen Abnahmetermin.
7. Gewährleistung
- (1) Etwaige Mängel müssen schriftlich angezeigt werden. Soweit es sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis handelt und der Mangel offensichtlich ist, ist der Mangel innerhalb einer Woche nach der Lieferung geltend zu machen oder, wenn er nicht offensichtlich ist, eine Woche nach seiner Entdeckung. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt. Die Frist gilt nicht bei einem arglistigen Verschweigen des Mangels oder wenn der Rummel Software GmbH hinsichtlich eines Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- (2) Beruft sich der Vertragspartner zur Begründung eines von ihm gerügten Mangels auf eine öffentliche Äußerung, insbesondere in der Werbung, so obliegt ihm der Beweis, dass die öffentliche Äußerung seine Entscheidung, den Vertrag mit der Rummel Software GmbH zu schließen, beeinflusst hat.
- (3) Eine Garantie liegt nur dann vor, wenn sie schriftlich und ausdrücklich als solche erfolgt.
- (4) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Gefahrübergang bzw. Abnahme. Bei gebrauchten Sachen ist gegenüber Unternehmern eine Gewährleistung ausgeschlossen.
- (5) Die Rummel Software GmbH leistet Gewähr in der Regel durch Nachbesserung. Der Vertragspartner kann die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung nur insoweit und nur dann verlangen, wenn eine zweimalige Nachbesserung des Mangels fehlschlägt. Weitergehende Ersatzansprüche wegen fehlerhafter Lieferung sind ausgeschlossen.
8. Unberechtigte Mängelanzeigen
- Kosten, die durch die Anzeige von Mängeln durch den Vertragspartner entstehen (Kosten für Untersuchung der Sache/Leistung, Reisekosten, Arbeitskosten etc.) sind der Rummel Software GmbH vom Vertragspartner zu erstatten, wenn kein von der Rummel Software GmbH zu vertretender Mangel feststellbar ist. Weitergehende Ansprüche wegen Verschuldens des Vertragspartners bleiben unberührt.
9. Haftung
- (1) Soweit sich aus diesen Bedingungen oder individuellen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, haftet die Rummel Software GmbH ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
- (2) Rummel Software GmbH haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
- (3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt. Diese Haftung ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- (4) Die Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder für einen arglistig verschwiegenen Mangel sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- (5) Für Schäden aufgrund von höherer Gewalt ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden durch Computer-Viren und -Schädlinge, falls sie trotz aller üblichen Vorsichtsmaßnahmen und Überprüfungen zum Vertragspartner gelangen sollten.
- (6) Im Schadensfall ist ein eventuelles Mitverschulden des Vertragspartners zu berücksichtigen. Dieses liegt insbesondere im Fall von unzureichenden Fehlerübermittlungen oder unzureichenden Datensicherungen vor. Unzureichend ist eine Datensicherung, wenn der Vertragspartner nicht durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen Vorkehrungen getroffen hat gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Datensicherungen eingetreten wäre.
- (7) Soweit eine Haftung der Rummel Software GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Keine Weitergabe von Vertrags-Software
- Der Vertragspartner darf Software, welche die Rummel Software GmbH herstellt, nicht ohne ihre Genehmigung vermieten, verleihen oder Dritten überlassen.
11. Eigentumsvorbehalt
- (1) Das Eigentum an der gelieferten Ware sowie die Nutzungsrechte an allen überlassenen Programmen bleiben so lange bei der Rummel Software GmbH, bis sämtliche Forderungen einschließlich künftig entstehender Forderungen, Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen u. Ä., auch an anderen, ggf. nachträglich abgeschlossenen Verträgen derselben Geschäftsbeziehung, gegen den Besteller beglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
- (2) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Vertragspartner zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch der Gegenstände berechtigt. Bei einer Be- oder Verarbeitung mit fremder Ware wird die Rummel Software GmbH anteiliger Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis ihres Fakturenwertes zum neuen Gesamtwert.
- (3) Veräußert der Käufer den Kaufgegenstand, bevor er selbst den Kaufpreis gegenüber der Rummel Software GmbH bezahlt hat, so tritt der Käufer die aus dem Weiterverkauf entspringenden Forderungen mit ihrem Entstehen an die Rummel Software GmbH ab; diese nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt er bis auf Widerruf auch nach der Abtretung ermächtigt.
- (4) Eine Sicherungsübereignung ist ohne die Zustimmung der Rummel Software GmbH nicht zulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner die Rummel Software GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
- (5) Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Rummel Software GmbH alle im Rahmen einer Rechtsverfolgung aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
12. Gerichtsstand, Sonstiges
- (1) Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Rummel Software GmbH.
- (2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Vertragspartner seinen Wohn- oder Unternehmenssitz im Ausland hat.
- (3) Personenbezogene Daten, die die Rummel Software GmbH bei Begründung eines Schuldverhältnisses erhält, kann sie auch für die Information über weitere Angebote verwenden. Der Adressat hat das Recht, der Verwendung seiner Daten zu diesem Zweck jederzeit widersprechen zu können.
- (4) Die Rummel Software GmbH verpflichtet sich, alle Mandanten- und Kunden-Daten des Vertragspartners, EDV-Zugangsdaten und andere sensible Daten, soweit sie von diesen Kenntnis erlangt, vertraulich zu behandeln.
Stand: August 2009