Der Countdown läuft.
beA wird verpflichtend.
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Das beA ist nun für alle Kanzleien flächendeckend verpflichtend.
Was bisher auf freiwilliger Basis möglich war, ist seit dem 01. Januar 2022 Pflicht. Das bedeutet, dass alle Rechtsanwälte verpflichtet sind, den Gerichten ihre Dokumente nur noch elektronisch zuzusenden.
Wir haben ein mehrstufiges Informations-Paket zusammengestellt, dass wir Ihnen in den letzten Monaten vorgestellt haben. Falls noch nicht geschehen, nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, sich Schritt für Schritt mit dem Thema vertraut zu machen. Erfahren Sie dabei nicht nur Nützliches, sondern auch den ein oder anderen Vorteil, den das beA in Verbindung mit der Kanzleisoftware WinMACS und der Insolvenzsoftware InsoMACS bietet. Alles ganz einfach und zielführend.
25.06.2021 – beA-Checkliste I
Im ersten Schritt behandeln wir die grundsätzlichen Dinge, die es in Verbindung mit dem beA zu beachten gilt.
beA-Checkliste I jetzt herunterladen
29.07.2021 – beA-Checkliste II
In diesem zweiten Schritt dreht sich nun alles um die technischen Voraussetzungen, die Sie für die beA-Nutzung erfüllen müssen.
beA-Checkliste II jetzt herunterladen
27.08.2021 – beA-Checkliste III
Im dritten Schritt stellen wir Ihnen unsere Webinare vor. Investieren Sie einmalig 90 Minuten Zeit und gewinnen Sie einfach die nötige Sicherheit beim Arbeiten mit dem beA und unseren Lösungen.
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