Jetzt ist es amtlich.
Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts trat am 01.01.2021 in Kraft.

Inzwischen hat sicherlich jeder schon vom SanInsFoG, dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts gehört. Und davon, was es bedeutet. Im September 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt, im Oktober folgte der Regierungsentwurf und bereits am 01. Januar 2021 trat das neue Gesetz in Kraft.

Die teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Anschließend rechnen Experten mit einer größeren Insolvenzwelle in verschiedenen Bereichen, die Corona-bedingt besonders hart getroffen wurden. Und dann muss natürlich alles wieder ganz schnell gehen.

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